Europas höchstes Gericht hat eine Kartellstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro (4,67 Milliarden US-Dollar) gegen Google im Zusammenhang mit seinem Android-Betriebssystem bestätigt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wies die Berufung von Google gegen das Urteil des Gerichts zurück und bestätigte die verhängte Geldstrafe für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung durch das Unternehmen.
Die Geldbuße wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2018 verhängt, nachdem eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 ergeben hatte, dass Google Mobilfunknetzbetreiber dazu gezwungen hatte, seine Apps, darunter Chrome und seinen Suchdienst, standardmäßig auf in Europa verkauften Geräten vorzuinstallieren. Da Google in mehreren europäischen Ländern über einen Marktanteil von über 80 % verfügt, schränkte diese Praxis den Wettbewerb effektiv ein und etablierte nahezu ein Monopol auf dem Suchmarkt.
Das ursprüngliche Bußgeld von 4,34 Milliarden Euro wurde später unter Berücksichtigung der Dauer und Schwere des Verstoßes auf 4,1 Milliarden Euro herabgesetzt. Nach Angaben der Kommission basierte die Geldbuße auf Googles Einnahmen aus Suchmaschinenwerbung auf Android im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Urteil verlangte von Google, sein rechtswidriges Verhalten innerhalb von 90 Tagen einzustellen.
Das Gericht stellte fest, dass das Gericht bei seiner Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Vereinbarungen von Google im Zusammenhang mit Android keinen Rechtsfehler begangen habe. Es bestätigte außerdem, dass die Begründung für die Geldbuße stichhaltig sei.
Eine Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs ein Jahr zuvor deutete darauf hin, dass die Berufung von Google wahrscheinlich abgewiesen werden würde. Zusätzlich zu diesem Fall wurde Google im Jahr 2017 wegen seines Shopping-Suchmonopols mit einer Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro (2,8 Milliarden US-Dollar) belegt und verlor in diesem Fall im Jahr 2024 seine letzte Berufung.
Google kämpft weiterhin mit kartellrechtlichen Problemen in der EU im Rahmen des Digital Markets Act (DMA). Die Europäische Kommission wirft dem Unternehmen vor, seine eigenen Suchdienste zu bevorzugen und App-Entwicklern die Nutzung alternativer Zahlungsmöglichkeiten zu verwehren. Darüber hinaus wird gegen Google wegen möglicherweise ungerechtfertigter Herabstufung bestimmter Nachrichtenergebnisse ermittelt.





