Die Klage von xAI gegen OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen wurde von einem Bundesrichter mit Vorbehalt abgewiesen, was bedeutet, dass xAI die Klage nicht erneut einreichen kann. Laut Reuters entschied die US-Bezirksrichterin Rita F. Lin, dass xAI keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen OpenAI und der angeblichen Veruntreuung durch ehemalige Mitarbeiter von xAI nachweisen konnte.
Die Klage wurde im September 2025 eingeleitet, kurz nachdem xAI OpenAI beschuldigt hatte, versucht zu haben, einen ehemaligen Mitarbeiter zum Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen zu überreden. OpenAI antwortete mit der Behauptung, dass zwischen seinen Handlungen und dem angeblichen Fehlverhalten der ehemaligen Mitarbeiter von xAI kein Zusammenhang bestehe.
Im Februar 2026 wies Richter Lin den Fall zunächst ab, erlaubte xAI jedoch, eine geänderte Beschwerde einzureichen. Nach dieser Änderung beantragte OpenAI eine weitere Entlassung. Der Richter stellte sich erneut auf die Seite von OpenAI und erklärte, dass xAI keine ausreichende Verbindung hergestellt habe, um seine Behauptungen zu untermauern.
Dieses Urteil ist Teil einer anhaltenden rechtlichen Rivalität zwischen Musk und OpenAI. Anfang 2026 entschied eine Jury, dass die Verjährungsfrist für Musks Ansprüche gegen OpenAI wegen Verstößen gegen ihre vertraglichen Vereinbarungen abgelaufen sei.





