Eine Gruppe von YouTubern hat eine Sammelklage eingereicht Klage gegen Snap am Freitag vor dem US-Bezirksgericht für den Central District of California und behauptete, das Unternehmen habe seine Videos ohne Erlaubnis gescrapt, um KI-Modelle für Funktionen wie „Imagine Lens“ der App zu trainieren. Die Kläger betreiben drei YouTube-Kanäle mit zusammen 6,2 Millionen Abonnenten. Sie behaupten, Snap habe ihre Videoinhalte zur Entwicklung von KI-Systemen verwendet, darunter das „Imagine Lens“, das es Benutzern ermöglicht, Bilder durch Texteingaben zu bearbeiten. Diese Klage folgt auf ihre früheren Klagen gegen Nvidia, Meta und ByteDance wegen vergleichbarer Vorwürfe der unbefugten Nutzung von YouTube-Videos in KI-Trainingsprozessen. Die Beschwerde zielt auf die Nutzung des umfangreichen Video-Sprachdatensatzes durch Snap ab HD-VILA-100Mzusammen mit anderen Datensätzen, die ausschließlich für akademische und Forschungszwecke erstellt wurden. Diese Datensätze umfassen Videos von YouTube-Kanälen, wie sie beispielsweise den Klägern gehören. In der Klage wird detailliert beschrieben, wie Snap trotz Einschränkungen, die seine Anwendung einschränken sollten, auf diese Inhalte zugegriffen hat. Den Klägern zufolge hat Snap die technischen Maßnahmen von YouTube umgangen, gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen und Lizenzbeschränkungen missachtet, die eine kommerzielle Nutzung der Videos ausdrücklich ausschließen. Zu diesen Maßnahmen gehört der Schutz vor dem Herunterladen oder Scraping von Inhalten für Zwecke, die über die persönliche, nicht kommerzielle Betrachtung hinausgehen. In der Klage werden gesetzlicher Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung und eine dauerhafte einstweilige Verfügung gefordert, um Snap daran zu hindern, solche Praktiken fortzusetzen. Ziel dieser Erleichterung ist es, die Urheber zu entschädigen und künftige unbefugte Schulungen zu ihren Werken zu verhindern. An der Spitze des Falles stehen die Schöpfer des h3h3 YouTube-Kanaldas 5,52 Millionen Abonnenten hat, und die Golfkanäle MrShortGame Golf und Golfholics. Diese Kanäle produzieren Inhalte, die von Kommentaren und Reaktionen auf h3h3 bis hin zu Golf-Lehrvideos auf den anderen Kanälen reichen und angeblich alle in den von Snap verwendeten Datensätzen auftauchen. Diese Einreichung reiht sich in eine Reihe rechtlicher Schritte ein, bei denen Inhaltsersteller Anbieter von KI-Modellen wegen Urheberrechtsfragen anfechten. Es kam zu Streitigkeiten zwischen Verlegern, Autoren, Zeitungen, Websites mit nutzergenerierten Inhalten und Künstlern. Die gemeinnützige Copyright Alliance berichtet, dass mehr als 70 Urheberrechtsverletzungsverfahren gegen KI-Unternehmen eingeleitet wurden. Die Gerichtsergebnisse fallen in diesen Angelegenheiten unterschiedlich aus. Ein Richter entschied zugunsten von Meta in seinem Fall gegen eine Gruppe von Autoren. Anthropic einigte sich mit einer anderen Gruppe von Autoren auf einen Vergleich und zahlte für die Beilegung der Ansprüche. In zahlreichen weiteren Fällen laufen weiterhin gerichtliche Verfahren.





