Mehreren Berichten zufolge hat Snap Inc. einen Rechtsstreit wegen Social-Media-Sucht wenige Tage vor einem geplanten Prozess beigelegt. Die New York Times berichtete, dass die Einigung am Dienstag vor dem California Superior Court im Los Angeles County stattgefunden habe. In der Klage, die von einem 19-Jährigen namens KGM eingereicht wurde, wurde behauptet, dass die Algorithmen und Funktionen von Snap zu Sucht und psychischen Problemen beigetragen hätten. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekannt gegeben. Meta Platforms Inc., YouTube von Google und TikTok von ByteDance sind ebenfalls mit ähnlichen Klagen konfrontiert, mit diesen Unternehmen wurde jedoch keine Einigung erzielt. Snap bleibt in anderen Fällen von Social-Media-Sucht Angeklagter.
Gerichtsdokumente Aktuelle Fälle deuten darauf hin, dass Snap-Mitarbeiter vor mindestens neun Jahren Bedenken hinsichtlich der Risiken für die psychische Gesundheit von Teenagern geäußert haben. Snap hat erklärt, dass diese Beispiele „herausgepickt“ und aus dem Kontext gerissen wurden. Die Kläger in diesen Fällen haben Vergleiche mit Klagen gegen Tabakunternehmen aus den 1990er Jahren gezogen und behauptet, die Plattformen hätten potenzielle Schäden vor den Nutzern verschwiegen. Sie argumentieren, dass Funktionen wie unendliches Scrollen, automatische Videowiedergabe und algorithmische Empfehlungen eine kontinuierliche App-Nutzung erzwingen und zu Depressionen, Essstörungen und Selbstverletzung führen, berichtete die NYT. Der CEO von Snap, Evan Spiegel, sollte in dem Prozess aussagen, der das erste Mal gewesen wäre, dass ein Social-Media-Unternehmen in einem Suchtprozess vor einer Jury stand. Keine Plattform hat einen ähnlichen Fall vor Gericht verloren. Der verbleibende Fall gegen Meta, TikTok und YouTube wird ab Montag, dem 27. Januar, von einer Jury ausgewählt, wobei Mark Zuckerberg, CEO von Meta, voraussichtlich aussagen wird. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Fälle, wenn die Kläger obsiegen, zu Vergleichen in Milliardenhöhe und Produktneugestaltungen führen könnten. Unternehmen haben argumentiert, dass diese Designentscheidungen, einschließlich algorithmischer Empfehlungen, Push-Benachrichtigungen und unendlichem Scrollen, redaktionellen Entscheidungen von Zeitungen ähneln und eine geschützte Meinungsäußerung gemäß dem Ersten Verfassungszusatz darstellen.





