Die Vollstreckungsfrist für eine einstweilige Verfügung im Kartellverfahren Epic gegen Google wurde bis zum 29. Oktober 2025 verlängert. Der Richter des US-Bezirksgerichts James Donato genehmigte die einwöchige Verzögerung auf gemeinsamen Antrag beider Unternehmen. Die einstweilige Verfügung basiert auf den rechtlichen Siegen von Epic Games über Google und erfordert erhebliche betriebliche Änderungen für den Google Play Store. Der Gerichtsbeschluss zwingt Google, seinen App-Marktplatz zu öffnen, Entwickler nicht mehr zu zwingen, sein proprietäres Google Play-Abrechnungssystem für Transaktionen zu verwenden, und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Preisstrukturen für ihre digitalen Produkte und Dienste festzulegen. Richter Donato formalisierte die Verlängerung in einem kurzen Beschluss, der am 20. Oktober 2025 unterzeichnet wurde. Das Dokument hebt die ursprüngliche Frist vom 22. Oktober auf und führt das neue Datum ein. Der Text lautet: „Auf gemeinsamen Antrag der Parteien … wird die bevorstehende Frist vom 22. Oktober 2025, bis zu der bestimmte Bestimmungen der einstweiligen Verfügung … in diesem Fall in Kraft treten sollen, aufgehoben und bis zum 29. Oktober 2025 verlängert.“ Von den Parteien eingereichte öffentliche Dokumente enthalten keinen Grund für die beantragte Verzögerung, so dass die gegenseitige Einigung zwischen den Prozessparteien unklar ist. Diese Entwicklung folgt früheren Aussagen von Epic-CEO Tim Sweeney, der die ursprüngliche Frist gefeiert hatte. Sweeney hatte den 22. Oktober als den Tag bezeichnet, an dem „Entwickler gesetzlich dazu berechtigt sein werden, Google Play-Nutzer in den USA ohne Gebühren, gruselige Bildschirme und Reibungsverluste zu Out-of-App-Zahlungen zu bewegen – genau wie Nutzer des Apple App Store in den USA“. Daher wird erwartet, dass das Unternehmen seine Entwicklerrichtlinien bis zum neuen Stichtag am 29. Oktober ändert. Dazu gehört auch die Abschaffung der Verpflichtung für Entwickler bei Google Play, Google Play Billing für In-App-Käufe zu verwenden. Die Umsetzung dieser Änderungen unterliegt weiterhin der Intervention höherer Gerichte. Google plant, seine Berufung bis zum 27. Oktober 2025 beim Obersten Gerichtshof einzureichen. Die Bestimmungen der einstweiligen Verfügung sollen zum geänderten Termin in Kraft treten, es sei denn, der Oberste Gerichtshof ordnet eine Aussetzung bis zur Berufung an.





