Der Optimismus der Wall Street, dass Präsident Donald Trump einen nachsichtigen Ansatz im anhaltenden Kartellfall gegen Google-Eltern-Alphabet (Googl) verfolgen würde. Diese Verschiebung folgt dem erneuten Aufruf des Justizministeriums nach einer Trennung von Unternehmen und beeinflusst Google Stock, um etwas niedriger zu trendten.
DOJ erneuert den Kartellrecht gegen Google, erfordert die Veräußerung der Chrome
Am Freitagnachmittag bekräftigte das Justizministerium (DOJ) seine Forderung nach Google, seinen Webbrowser Chrome zu veräußern. Dieser Vorschlag folgt ähnliche Anfragen der Biden -Administration im vergangenen Jahr, zu denen auch die enthalten ist Ausverkauf von Chrom und ein Ende der Internet-Suche im Zusammenhang mit Apple (AAPL) als Teil der Rechtsmittel im Kartellrecht.
In seiner neuesten EinreichungDas DOJ betonte, dass Googles „illegales Verhalten einen wirtschaftlichen Goliath geschaffen hat, der über den Markt verwüsten, um sicherzustellen, dass Google immer gewinnt. Der Bundesrichter Amit Mehta hatte zuvor im August entschieden, dass Alphabet ein Monopol über Online -Suchdienste beibehalten hat und die Wettbewerber daran hinderte, ihre Produkte zu entwickeln.
Es wird erwartet, dass Richter Mehta im April mündliche Argumente in Bezug auf die vorgeschlagenen Rechtsmittel innehatte und Anfang August eine Entscheidung getroffen hat.
Laufende kartellrechtliche Herausforderungen für Google
Gleichzeitig ist eine weitere Kartellklage gegen Google, die sich auf seine Dominanz auf dem digitalen Werbemarkt konzentriert, fortgesetzt. Das DOJ beschreibt diesen Fall als „DoubleClick -Versuch“, der sich aus der Übernahme des digitalen Werbeunternehmens von 2008 für 3,1 Milliarden US -Dollar durchgibt. Eine Entscheidung über diesen Fall wird im Frühjahr erwartet.
Die derzeitige Einreichung von DOJ erfordert die Veräußerung von Chrom und unterstreicht die Kontinuität der Bemühungen, Googles Suchmonopol abzubauen. Darüber hinaus zielt das DOJ darauf ab, Vereinbarungen zu kündigen, die Google als Standard -Suchmaschine für verschiedene Geräte festlegen und sich für einen verbesserten Marktwettbewerb und die Auswahl der Verbraucher einsetzen.
Das DOJ hat deutlich gemacht, dass Google „Chrome unverzüglich und vollständig veräußern muss, zusammen mit allen Vermögenswerten oder Dienstleistungen, die erforderlich sind, um die Veräußerung erfolgreich abzuschließen“, gemäß den vom Gericht und den Klägern genehmigten Bedingungen.
Im August gab das Urteil von Richter Mehta darauf hin, dass Google ein Suchmonopol beibehalten hatte, indem er Webbrowser und Smartphone -Hersteller für die Suchmaschine kompensierte. Die in der Studie 2023 vorgelegten Nachweise schätzten, dass Google allein für solche Vereinbarungen im Jahr 2021 26,3 Milliarden US -Dollar ausgegeben hat. Richter Mehta stellte fest, dass ungefähr 70% von US -Suchanfragen über Plattformen auftreten, auf denen Google die Standard -Suchmaschine ist, was es für kleinere Konkurrenten herausfordernd macht, an Traktion zu gewinnen.
Das DOJ versucht auch, Google daran zu hindern, bezahlte Vereinbarungen mit Unternehmen wie Apple und Mozilla zu treffen, um den Standard -Suchmaschinenstatus zu sichern. Darüber hinaus bittet das DOJ, dass Google konkurrierende Suchmaschinen ermöglicht, seine Ergebnisse anzuzeigen und auf seine Daten für ein Jahrzehnt zuzugreifen.
In einer Überarbeitung früherer Vorschläge hat sich das DOJ entschieden, nicht zu fordern, dass Google seine Produkte für künstliche Intelligenz veräußert, sondern verlangt nun, dass das Unternehmen Bundes- und Landesbeamte benachrichtigt, bevor sie weitere Investitionen in KI tätigen. Google plant, Berufung der Entscheidung von Richter Mehta Berufung einzulegen und hat seinen eigenen Vorschlag eingereicht, wodurch minimale Änderungen erforderlich sind. Das Unternehmen schlägt vor, fortgesetzte Zahlungen für die erstklassige Platzierung zuzulassen, aber mit Vereinbarungen, die es anderen Suchmaschinen ermöglichen, um Sichtbarkeit auf Smartphones und Webbrowsern zu konkurrieren.
Der Google -Sprecher Peter Schottenfels bemerkte, dass die Vorschläge der Regierung die Verbraucher, die Wirtschaft und die nationale Sicherheit nachteilig beeinflussen würden. Kent Walker, der Chief Legal Officer von Google, bezeichnete zuvor die Vorschläge des DOJ als „radikale interventionistische Agenda“, die die Sicherheit und Privatsphäre vieler Amerikaner gefährdet und gleichzeitig Innovationen unterdrückt.
Argumente zu den widersprüchlichen Vorschlägen sollen von Richter Mehta im April verhandelt werden. Google hat jedoch bereits die Absichten angegeben, gegen eine getroffene Entscheidung Berufung einzulegen, was den Beginn eines langwierigen Rechtsstreits signalisiert.
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