Apple wehrt sich gegen die Kartellklage des US-Justizministeriums und macht geltend, dass seine Praktiken Innovationen fördern und nicht den Wettbewerb behindern. Der Rand Berichte. Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits stehen Behauptungen, dass Apple den Smartphone-Markt monopolisiert und die Interoperabilität mit Apps und Geräten von Drittanbietern beeinträchtigt.
Apple bestreitet Kartellklage des DOJ wegen Marktpraktiken bei Smartphones
Im März haben das DOJ und mehrere Staaten eine Klage eingereicht gegen Apple mit der Begründung, dass das Unternehmen den Smartphone-Markt unrechtmäßig kontrolliert, wodurch der Wettbewerb eingeschränkt und Verbraucher an sein Ökosystem gebunden werden. Der Fall wird dem US-Bezirksrichter Julien Neals in Newark, New Jersey, vorgelegt. Apple argumentiert, dass seine Richtlinien zur Förderung von Innovation und Verbrauchersicherheit notwendig sind. Die Staatsanwälte des Justizministeriums behaupten jedoch, dass die Struktur von Apple den Wettbewerb unterdrückt, indem sie die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und App-Entwickler einschränkt.
Apple hat frühere Gerichtsentscheidungen angeführt, darunter die Abweisung von Klagen gegen Meta und Google, um sein Argument zu untermauern, dass die Nichtgewährung des Zugangs zu proprietärer Technologie nicht als wettbewerbswidriges Verhalten interpretiert werden sollte. Die Hauptthemen der Klage betreffen die Praktiken von Apple in Bezug auf Gebühren für App-Entwickler und die Beschränkungen des Zugangs von Konkurrenten zu seiner Plattform, die ihrer Meinung nach die Kosten für Verbraucher in unfairer Weise in die Höhe treiben.
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Im Fall des DOJ werden fünf konkrete Beispiele für wettbewerbswidriges Verhalten geltend gemacht, darunter eine verminderte Nachrichtenqualität zwischen iPhones und Android-Geräten sowie die Einschränkung der Funktionen von Smartwatches von Drittanbietern. Apple behauptet, die Behauptungen seien spekulativ und es fehle an ausreichenden Beweisen, um die Behauptung einer Monopolmacht zu untermauern. Das Unternehmen behauptet, dass die beteiligten Drittentwickler finanziell stabil seien und verweist dabei auf große Social-Media- und Bankunternehmen sowie globale Gaming-Unternehmen.
Während einer kürzlichen Anhörung entgegnete der Anwalt des Justizministeriums Jonathan Lasken den Behauptungen von Apple und erklärte: „Wir sind heute hier, weil wir davon ausgehen, dass das nicht plausibel ist.“ [Apple] hat Monopolmacht.“ Diese Bemerkung unterstreicht das Argument des DOJ, dass die Marktbeherrschung von Apple auf seiner Position als führender Technologieanbieter und nicht auf einem völligen Monopol beruht.
Das endgültige Urteil von Richter Neals wird darüber entscheiden, ob der Fall der Regierung vor Gericht kommt oder abgewiesen wird. Er erwähnte, dass er hoffe, bis Januar eine Entscheidung treffen zu können. Angesichts des aktuellen politischen Klimas bleibt ungewiss, wie sich ein Regierungswechsel auf die Herangehensweise des DOJ an diesen Fall auswirken könnte. Insbesondere hat der gewählte Präsident Donald Trump Big Tech kritisiert, was möglicherweise die Stellung von Apple in laufenden Kartellverhandlungen erschweren könnte.
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