Stellen Sie sich eine Zukunft vor, in der die Künstler von morgen nicht nur menschliche Visionäre, sondern auch Codezeilen und Algorithmen sind. Diese Zukunft liegt vor uns und hat einen Rechtsstreit entfacht, der in einer Zeit, in der Maschinen Meisterwerke hervorbringen, einen Ausgleich zwischen künstlerischem Ausdruck und Urheberrechtsschutz anstrebt. Im Zentrum dieses Sturms steht der Richter des US-Bezirksgerichts William H. Orrick, der kürzlich eine Entscheidung gefällt hat, die den Kurs für die sich entwickelnde Beziehung zwischen KI und Kunst vorgeben könnte.
Diese wegweisende Klage, die vor dem US-Bezirksgericht eingereicht wurde, rückt drei Künstler ins Rampenlicht: Sarah Anderson, Kelly McKernan und Karla Ortiz. Ihr Vorwurf ist klar und direkt: KI-Kunstgeneratoren, die die leistungsstarke Stable Diffusion-Technologie nutzen, haben ihre Urheberrechte verletzt, oft ohne um Erlaubnis zu bitten, zu bezahlen oder sie auch nur zu erwähnen. Die Angeklagten in diesem Showdown mit hohen Einsätzen sind Stabilitäts-KI, Mitten auf der Reiseund die ikonische soziale Plattform DeviantArt.
Aufschlüsselung der KI-Kunstklage
Die Klage dreht sich um ein komplexes Thema der künstlichen Intelligenz, des Urheberrechts und der kreativen Künste. Hier finden Sie eine ausführliche Erläuterung der Klage:
- Beteiligten: An der Klage sind drei Hauptparteien beteiligt:
- Die Kläger (Künstler): Drei Künstler, nämlich Sarah Anderson, Kelly McKernan und Karla Ortiz, leiteten die rechtlichen Schritte ein. Sie werfen den Angeklagten Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihren Kunstwerken vor.
- Die Angeklagten (AI Art Generators): Zwei Unternehmen, Stability AI und Midjourney, sind Entwickler von KI-Kunstgeneratoren, die die Stable Diffusion-Technologie nutzen, um Text in Bilder umzuwandeln. Ein dritter Beklagter, DeviantArt, ist ein beliebtes soziales Netzwerk und ein Bild-Sharing-Dienst, der seinen eigenen KI-Bildgenerator „DreamUp“ mit Stable Diffusion-Technologie eingeführt hat.
- Kernvorwurf: Der zentrale Vorwurf der Künstler besteht darin, dass KI-Kunstgeneratoren, darunter die von Stability AI, Midjourney und DeviantArt, ihre Urheberrechte verletzt haben. Die Künstler argumentieren, dass diese KI-Systeme oft umfangreiche Datensätze von von Menschen geschaffener Kunst nutzen, um neue Kunstwerke zu trainieren und zu generieren. Wichtig ist, dass dies ohne die Zustimmung, Vergütung oder auch nur Kenntnis der ursprünglichen menschlichen Künstler geschieht.
- Der Antrag auf Abweisung: Als Reaktion auf die Vorwürfe der Künstler reichten die Beklagten einen Antrag auf Abweisung der Klage ein und forderten aus verschiedenen rechtlichen Gründen die Abweisung des Verfahrens. Das Hauptziel des Antrags bestand darin, zu argumentieren, dass die Klage nicht auf der Grundlage der Ansprüche der Künstler fortgeführt werden sollte.
- Wesentliche Mängel der Reklamation: Die Klage war mit mehreren Herausforderungen konfrontiert, da der Richter die Beschwerde der Künstler als wesentliche Mängel ansah:
- Fehlende Urheberrechtsregistrierung: Ein entscheidendes Problem, das in dem Fall hervorgehoben wurde, war, dass zwei der Künstler, Kelly McKernan und Karla Ortiz, keine Urheberrechte für ihre Kunstwerke beim US Copyright Office angemeldet hatten. Dieses Versäumnis wurde als erhebliche Schwäche ihrer Behauptungen einer Urheberrechtsverletzung angesehen.
- Eingeschränkte Copyright-Registrierungen: Sarah Anderson, die dritte beteiligte Künstlerin, hatte nur für einen Bruchteil ihres umfangreichen Werks Urheberrechte angemeldet. Diese Einschränkung verringerte die Stärke der Ansprüche der Künstler gegenüber den KI-Kunstgeneratoren weiter.
- Die Rolle der LAION-Datenbank:
- Ein zentraler Streitpunkt in der Klage war das Large-scale Artificial Intelligence Open Network (LAION), eine Open-Source-Datenbank mit Milliarden von Bildern. LAION wurde vom Informatiker und Forscher für maschinelles Lernen Christoph Schuhmann und seinen Mitarbeitern entwickelt. Alle drei untersuchten KI-Kunstgeneratorprogramme stützten sich auf LAION als entscheidende Trainingsressource.
- Die Komplexität ergibt sich aus der umfangreichen und vielfältigen Natur der LAION-Datenbank. Richter Orrick betonte, dass nicht jedes Bild innerhalb von LAION als urheberrechtlich geschütztes Material angesehen werden könne und nicht jedes von KI generierte Kunstwerk aus urheberrechtlich geschützten Quellen stammte. Dies machte es schwierig, in jedem einzelnen Fall eine Urheberrechtsverletzung festzustellen.
- Die Herausforderung der „substanziellen Ähnlichkeit“: Richter Orrick betonte das Erfordernis einer „wesentlichen Ähnlichkeit“ zwischen KI-generierter Kunst und den ursprünglich von Menschen geschaffenen Werken, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Dies bedeutete, dass es von entscheidender Bedeutung war, nachzuweisen, dass die von der KI erzeugte Kunst überwiegend aus urheberrechtlich geschütztem Material stammte und eine erhebliche Ähnlichkeit mit den Originalwerken aufwies. Ohne diese erforderlichen Beweise wäre es unwahrscheinlich, dass den Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung stattgegeben wird.
Obwohl die Klage aufgrund der festgestellten Mängel abgewiesen werden musste, wurde den Künstlern gestattet, ihre Ansprüche zu ändern und eine gezieltere Klage einzureichen, in der sie sich insbesondere auf Fälle von verletztem urheberrechtlich geschütztem Material berufen. Insbesondere ließ der Richter eine Klage zu – eine direkte Urheberrechtsverletzungsklage gegen Stability AI im Zusammenhang mit den 16 urheberrechtlich geschützten Werken von Sarah Anderson.
Zusammenfassend zeigt diese Klage die komplexen und sich entwickelnden Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen KI-generierter Kunst und Urheberrecht auf. Es betont die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den einzigartigen Komplexitäten Rechnung zu tragen, die KI im Bereich der kreativen Künste mit sich bringt. Obwohl die Klage teilweise abgewiesen wurde, unterstreicht sie die ungelösten Probleme und laufenden Debatten in der sich entwickelnden Landschaft der KI-generierten Kunst und der Urheberrechtsrechtsprechung.
Hervorgehobener Bildnachweis: Tingey Anwaltskanzlei für Verletzungen